Die technische und bauliche Überprüfung aller gewerblich genutzen Kutschen ist vorgeschrieben und ich prüfe Kutschen gem. RdErl.s.Nds. Ml v. 15.02.2018 sowie der FN-Rili v. 01.04.2018. Die Prüfung gilt für 12 Monate und wird dann, so wie sie es von der technischen Überprüfung ihres Kraftfahrzeuges kennen, jährlich wiederholt. Für die privat genutzte Kutsche ist die Prüfung zwar nicht vorgeschrieben, jedoch dringend zu empfehlen. Sie können davon ausgehen, dass im Falle eines Unfalles die Begleichung eines Schadens durch die Versicherung deutlich reibungsloser bei vorhandener und bestandener Kutschenprüfung vollstatten gehen wird.
Sprechen sie mich gerne an. In einem kurzen Telefonat erkläre ich ihnen gerne den Ablauf und den Inhalt der Prüfung, dass sie eventuell notwenige Umbauten oder Reparaturen der Kutsche im Vorfeld durchführen können.
Burkhard Rau ist Vertragspartner der GTÜ Sachverständigenorganisaton und prüft Kutschen nach GTÜ Standart im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.